Vertragsrecht / Allgemeines Schuldrecht

Im deutschen Zivilrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. D. h. innerhalb gewisser Grenzen können Parteien untereinander Vereinbarungen treffen, die dann zwischen den Parteien bindend sind. Um nicht irgendwann eine böse Überraschung zu erleben, ist es daher wichtig, sich vor Abschluss einer jeden Vereinbarung darüber im klaren zu sein, was die Konsequenzen aus dieser Vereinbarung sind.

Ich prüfe, entwerfe und verhandele für Sie alle Arten von Verträgen. Auch übernehme ich für Sie die „Überwachung“ bestehender Verträge, indem ich z. B. darauf achte, dass sowohl Sie wie auch Ihr Vertragspartner ihre jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen zu der Zeit und in der Art und Weise erbringen, wie es im Vertrag vorgesehen ist. Auch übernehme ich gerne für Sie das Management Ihrer Forderungen und betreibe deren Inkasso.

Auch bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Vertrages, wie z. B. der Frage nach der Wirksamkeit einer Kündigung, bin ich für Sie tätig.

In vertragsrechtlichen Angelegenheiten kann ich daher insbesondere wie folgt für Sie tätig werden:

  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsprüfung
  • Kündigung / Aufhebung eines Vertrages
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Forderungsmanagement
  • Inkasso