Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Das Urheberrecht und die damit verwandten Schutzrechte bilden seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Darüber hinaus habe ich viele Jahre als Justiziar in Unternehmen der Film- und Musikindustrie gearbeitet. Ich verfüge über entsprechend fundierte rechtliche wie auch wirtschaftliche Kenntnisse in allen Fragen, die mit der Schaffung und/oder der Nutzung/Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zu tun haben.

Zu meinen Mandanten gehören sowohl Urheber verschiedenster Werke (Komponisten, Regisseure, Autoren, Maler, Fotografen, bildende Künstler, Film- und Musikproduzenten u. a.) als auch Verwerter solcher Werke (Filmverleiher, Musiklabel, Buch- und Musikverlage, Agenturen, Galerien u. a.) sowie ausübende Künstler und sonstige Leistungsschutzberechtigte (Musiker, Schauspieler, Models, Tänzer u. a.).

Auch berate und vertrete ich Künstler als auch Verwerter künstlerischer Leistungen in allen Angelegenheiten, die mit der Künstlersozialkasse  (KSK) zu tun haben.

Zahlreiche Privatpersonen, die wegen einer – vermeintlich – unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke eine Abmahnung erhalten haben, gehören ebenso zu meinen Mandanten.

In urheberrechtlichen und damit verwandten Angelegenheiten kann ich insbesondere wie folgt für Sie tätig werden:

  • Hinterlegung von urheberrechtlich geschützten Werken
  • Prüfung und Erstellung von Lizenz- und sonstigen Verträgen (national und international) zur Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
  • Prüfung und Erstellung von Verträgen (national und international) zur Schaffung urheberrechtlich geschützter Werke (Produktions-, Co-Produktions-, Regie-, Autoren-, Künstlerverträge u. ä.)
  • Prüfung und Erstellung von Agentur-, Management-, Bookingverträgen (national und international)
  • Klärung und Nachweis der Rechtekette zu Musik, Footage, Fotos, Marken (Chain of title-Dokumentation)
  • Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei unberechtigter Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke sowie die außergerichtliche und u. U. gerichtliche Geltendmachung entsprechender Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
  • Abwehr von Ansprüchen wegen einer – vermeintlich – unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, beispielsweise in Form einer Abmahnung wegen Filesharing
  • Beratung und Prüfung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL
  • Beratung und Prüfung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse (KSK)