Honorar

Auf die transparente und für meine Mandanten nachvollziehbare Ausgestaltung meiner Gebühren lege ich besonderen Wert.

Für meine außergerichtliche Beratung / Tätigkeit ergibt sich die Höhe meines Honorars anhand einer vorher mit dem Mandanten getroffenen Gebührenvereinbarung. Für eine solche Gebührenvereinbarung kommen die nachstehend beschriebenen Varianten in Betracht:

Pauschalhonorar
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars bietet sich dann an, wenn sich der zu erwartende Umfang des Arbeitsaufwands zutreffend abschätzen lässt. So berechne ich z. B. für meine nachstehend genannten Dienstleistungen ein pauschales Honorar in folgender Höhe:

Mündliche Erstberatung (Zeitaufwand maximal 1 Stunde):

  • Privatpersonen pauschal €100,00 inklusive 19% USt
  • Unternehmen / Selbstständige: pauschal €150,00 zzgl. 19% USt

Einfache Vertragsüberarbeitung
(hiervon umfasst sind die Prüfung, Beratung sowie die einmalige Korrektur von Standardverträgen): pauschal €350, zzgl. 19% USt

Markenanmeldung DPMA: pauschal €250,00 zzgl. 19% USt (bitte beachten Sie, dass hierzu noch die Gebühren des DPMA hinzukommen)

Darüber hinaus vereinbare ich gerne ein monatliches Pauschalhonorar mit Ihnen, sofern Sie regelmäßigen Beratungsbedarf haben. Die Höhe dieser monatlichen Pauschale richtet sich nach dem Umfang Ihres konkreten Beratungsbedarfs.

Stundenhonorar
Eine Abrechnung nach Stunden bietet sich dann an, wenn der Umfang der Tätigkeiten nur schwer zuvor abzuschätzen ist.

Beratungshilfe

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Prozesskostenhilfe (PKH)